Unser Verein

Satzung

 

Unser Verein

Wurde das BuBuBü zu Beginn von Einzelpersonen aus verschiedenen Klinikclownvereinen organisiert, so haben wir inzwischen einen Verein gegründet, um die Organisatoren rechtlich zu sichern.

Es folgt ein Auszug aus der Satzung von BuBuBü e.V. Die §§ 1 + 2 sind vollständig wiedergegeben, alle anderen nur auszugsweise, weil der Rest eher vereinsfachchinesisch ist. Wen es interessiert, dem zeigen wir gerne die ganze Satzung.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „BuBuBü Buntes Bundes-Bündnis – Clowns in Kliniken und Seniorenheimen“ und ist in das Vereinsregister eingetragen. (Hessen Amtsgericht Frankfurt am Main VR 13399)

Der Verein hat seinen Sitz in Bad Vilbel. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Der Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Einziger Zweck des Vereins ist die Veranstaltung des Treffens „BuBuBü – Clowns in Kliniken und Seniorenheimen“, das in der Regel alle anderthalb Jahre stattfindet.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Das Treffen gilt besonders allen Clowns, die schon in Kliniken und Seniorenheimen arbeiten.
  • Die Einladung gilt sowohl für schon auf diesem Feld professionell arbeitende Clowns wie auch für Anfänger.
  • Das Treffen widmet sich der Fortbildung der Clowns auf unterschiedlichem Niveau.
  • Auf dem Treffen werden ausschließlich Kurse, Seminare, Diskussionen etc. angeboten zum Thema Arbeit von Clowns im Krankenhaus und Seniorenheim.
  • Die Einladung gilt besonders für Clowns im deutschsprachigen Raum, aber auch darüber hinaus.
  • TeilnehmerInnen beim BuBuBü müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zudem widmet sich der Verein zur Erfüllung des Satzungszweckes folgenden Zielen:

  • Verbreitung der Idee und des Wissens um Clowns im Krankenhaus und Seniorenheim.
  • Kontaktpflege der Clowns und Vereine untereinander.